Urteil Nr. AK 38/22 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 03-11-2022

ECLIECLI:DE:BGH:2022:031122BAK36.22.0
Date03 Noviembre 2022
Docket NumberAK 38/22
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2022:031122BAK36.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AK 36-39/22
vom
3. November 2022
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
1.
2.
3.
4.
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschuldigten
und ihrer Verteidiger am 3. November 2022 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlos-
sen:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundes-
gerichtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den all-
gemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
Gründe:
I.
Die Beschuldigten sind am 6. April 2022 aufgrund von Haftbefehlen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. sowie 5. April 2022 festge-
nommen worden und befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungs-
haft. Gegenstand der Haftbefehle ist jeweils der Vorwurf der mitgliedschaftlichen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und der Begehung weiterer Delikte.
Im Einzelnen wird vorgeworfen
- dem Beschuldigten R. , sich seit Ende März 2020 in fünf Fällen mit-
gliedschaftlich als Rädelsführer an einer Vereinigung beteiligt zu haben,
deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten - insbe-
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