Urteil Nr. AK 45/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 13-07-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:130723BAK45.23.0
Date13 Julio 2023
Docket NumberAK 45/23
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2023:130723BAK45.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AK 45/23
vom
13. Juli 2023
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschuldigten
und seines Verteidigers am 13. Juli 2023 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesge-
richtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allge-
meinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
Gründe:
I.
Der Beschuldigte ist am 7. Dezember 2022 aufgrund des Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2022 (1 BGs
833/22) festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag ununterbro-
chen in Untersuchungshaft.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, der Beschuldigte habe seit
September 2022 in Wet. , Ho. und andernorts eine Vereinigung
unterstützt, deren Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von Mord 211
StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) gerichtet gewesen seien, strafbar gemäß
§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB.
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