Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 14/23 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 22-08-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:220823BANWZ.BRFG.14.23.0
Date22 Agosto 2023
Docket NumberAnwZ (Brfg) 14/23
CourtSenat für Anwaltssachen
ECLI:DE:BGH:2023:220823BANWZ.BRFG.14.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ (Brfg) 14/23
vom
22. August 2023
in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Präsidentin des
Bundesgerichtshofs Limperg, die Richterinnen Dr. Liebert und Ettl sowie den
Rechtsanwalt Dr. Lauer und die Rechtsanwältin Niggemeyer-Müller
am 22. August 2023
beschlossen:
1. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das
ihr an Verkündungs statt am 23. Februar 2023 zugestellte Urteil
des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg
wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 festge-
setzt.
2. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Gründe:
I.
Die Klägerin ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelas-
sen. Mit Bescheid vom 10. Mai 2021 widerrief die Beklagte die Zulassung der
Klägerin aus gesundheitlichen Gründen (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO). Den Wider-
spruch der Klägerin hiergegen wies die Beklagte mit Bescheid vom 26. Juli 2021
wegen Verfristung zurück. Die gegen den Bescheid der Beklagten vom 10. Mai
1

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT