Urteil Nr. AnwZ (Brfg) 14/22 des Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, 20-07-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:200723UANWZ.BRFG.14.22.0
Date20 Julio 2023
Docket NumberAnwZ (Brfg) 14/22
CourtSenat für Anwaltssachen
ECLI:DE:BGH:2023:200723UANWZ.BRFG.14.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
AnwZ (Brfg) 14/22
vom
20. Juli 2023
in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Vorsitzenden
Richter Prof. Dr. Schoppmeyer, die Richterinnen Dr. Liebert und Ettl sowie den
Rechtsanwalt Dr. Lauer und die Rechtsanwältin Niggemeyer-Müller
mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung
am 20. Juli 2023
für Recht erkannt:
I. Auf die Berufung der Beigeladenen wird das ihr am 7. Juni
2022 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des II. Senats
des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Ziffern 1
und 2 des Tenors aufgehoben und insoweit wie folgt neu
gefasst:
Der Bescheid der Beklagten vom 16. Dezember 2020 - 11 Z
113/2019 - wird in den Ziffern 2 und 3 insgesamt und in Ziffer 1
insoweit aufgehoben, als er den Bescheid der Beklagten vom
9. September 2020 auch insoweit aufhebt, als darin eine
Zulassung der Klägerin als Syndikusrechtsanwältin bis zum
31. Oktober 2020 erfolgt ist.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Beigeladene hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen.
IV. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000
festgesetzt.

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