Urteil Nr. BLw 4/13 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 28-11-2014

Docket NumberBLw 4/13
Date28 Noviembre 2014
CourtSenat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 4/13 vom
28. November 2014
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
a) Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht
aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und
Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem bei einem
Nichtlandwirt, aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit
seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt.
b) Der Erwerb von Flächen für den Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen
Betriebs kann den Versagungsgrund nur ausräumen, wenn der Erwerber
konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme
des neuen Betriebs verfolgt und bereits entsprechende Vorkehrungen getrof-
fen hat; dies gilt für Nichtlandwirte und Landwirte gleichermaßen.
BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13 - OLG Rostock
AG Neubrandenburg

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