Urteil Nr. IX ZR 156/19 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 25-02-2021
ECLI | ECLI:DE:BGH:2021:250221UIXZR156.19.0 |
Docket Number | IX ZR 156/19 |
Date | 25 Febrero 2021 |
Court | IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs |
ECLI:DE:BGH:2021:250221UIXZR156.19.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 156/19
Verkündet am:
25. Februar 2021
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 167; Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 Art. 5 Abs. 1, Art. 8
Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst",
wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung bean-
tragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.
BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19 - OLG Frankfurt in Darmstadt
LG Darmstadt
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Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 25. Februar 2021 durch den Vorsitzenden Richter Grupp, die Richterinnen
Lohmann, Möhring, die Richter Röhl und Dr. Schultz
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats in
Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai
2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch
über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht
zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Kläger ist Verwalter in dem über das Vermögen der R.
AG am 1. Mai 2012 eröffneten Insolvenzverfahren. Er macht gegen die Be-
klagte, die ihren Sitz in Frankreich hat, einen Zahlungsanspruch unter dem recht-
lichen Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung geltend. Die Beklagte beruft sich
auf Verjährung.
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Urteil Nr. IX ZR 94/19 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-07-2021
...aber bereits mit dem Eingang der Klage bei Gericht ein, wenn die Zustellung "dem-nächst" erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, ZIP 2021, 910 Rn. 12 ff zur Anwendbarkeit des § 167 ZPO bei einer Zustellung nach den Vorschriften der EuZVO). Dies war hier der Fall. Die ......
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Urteil Nr. IX ZR 94/19 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 29-07-2021
...aber bereits mit dem Eingang der Klage bei Gericht ein, wenn die Zustellung "dem-nächst" erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, ZIP 2021, 910 Rn. 12 ff zur Anwendbarkeit des § 167 ZPO bei einer Zustellung nach den Vorschriften der EuZVO). Dies war hier der Fall. Die ......