Urteil Nr. IX ZR 267/20 des IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 27-07-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:270723UIXZR267.20.0
Date27 Julio 2023
Docket NumberIX ZR 267/20
CourtIX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2023:270723UIXZR267.20.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 267/20
Verkündet am:
27. Juli 2023
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
InsO § 80 Abs. 1; ZPO § 606 Abs. 1
Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unterneh-
mens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage ge-
gen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unterneh-
men nicht fortführt.
InsO § 85; ZPO § 606 Abs. 1
Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jeden-
falls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf
Aktivprozesse der Masse beziehen.
InsO § 94; § 96 Abs. 1 Nr. 3
Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrech-
nung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzuläs-
sige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom
Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.
- 2 -
BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1 A, Bm
Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Be-
rechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung
"Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWst)
Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWSt)
Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)",
kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszu-
legen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht
an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauch-
spreis handelt.
BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - IX ZR 267/20 - OLG München

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