Urteil Nr. KVR 28/05 des Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, 11-07-2006

Docket NumberKVR 28/05
Date11 Julio 2006
CourtKartellsenat des Bundesgerichtshofs
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KVR 28/05 Verkündet am:
11. Juli 2006
Walz
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Kartellverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
Deutsche Bahn/KVS Saarlouis
GWB § 35 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2
a) Betrifft ein Zusammenschlussvorhaben mehrere räumlich nebeneinander
liegende gleichartige Märkte, auf denen insgesamt im letzten Kalenderjahr
mindestens 15 Millionen Euro umgesetzt wurden, sind die Voraussetzungen
der Bagatellmarktklausel auch dann nicht erfüllt, wenn die Umsatzschwelle
auf keinem Einzelmarkt überschritten worden ist (Fortführung des Beschl. v.
19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037 - Raiffeisen).
b) Ein Bagatellmarkt ist auch bei der materiellen Zusammenschlusskontrolle zu
berücksichtigen, wenn die Zusammenschlussbeteiligten gleichzeitig auf dem
Bagatellmarkt und einem vor- oder nachgelagerten Nicht-Bagatellmarkt tätig
sind und die Wettbewerbsbedingungen auf dem Bagatellmarkt unmittelbar
darüber entscheiden, welche Wettbewerber rechtlich und tatsächlich in der
Lage sind, ihre Waren oder Dienstleistungen auch auf dem anderen Markt
anzubieten.
c) Die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle auf ein
Zusammenschlussvorhaben, an dem ein kommunales Verkehrsunternehmen
beteiligt ist, verletzt nicht das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - KVR 28/05 - OLG Düsseldorf

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