Urteil Nr. RiSt 1/21 des Dienstgericht des Bundes , 04-05-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:040523URIST1.21.0
Date04 Mayo 2023
Docket NumberRiSt 1/21
CourtDienstgericht des Bundes
ECLI:DE:BGH:2023:040523URIST1.21.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
RiSt 1/21 Verkündet am:
4. Mai 2023
Heinekamp
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Disziplinarverfahren
- 2 -
Das Dienstgericht des Bundes hat auf die mündliche Verhandlung vom
4. Mai 2023 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp,
die Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt, die Richterin am
Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner
und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird aus dem Richterverhältnis entfernt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die am in geborene Beklagte ist Richterin
am Bundesfinanzhof. Sie ist verheiratet und kinderlos.
Nach dem Abitur im Jahr li sie sich zunächst als
ausbilden. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaf-
ten und legte die Erste juristische Staatsprüfung mit der
Note ab. bestand sie die Zweite juristi-
sche Staatsprüfung mit der Note . trat sie als
Beamtin in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes
ein. Dort war sie zunächst als Sachgebietsleiterin in den
Finanzämtern und tätig. Anschließend war sie von
bis Referentin im Bundesministerium der Finanzen.
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