Urteil Nr. StB 4/24 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 24-01-2024

ECLIECLI:DE:BGH:2024:240124BSTB4.24.0
Date24 Enero 2024
Docket NumberStB 4/24
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2024:240124BSTB4.24.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 4/24
vom
24. Januar 2024
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.
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Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschuldigten
und ihres Verteidigers am 24. Januar 2024 gemäß § 304 Abs. 5, § 310 Abs. 1
Nr. 1 StPO beschlossen:
Die weitere Beschwerde der Beschuldigten gegen den Beschluss
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Dezember 2023
(2 Ws 648/23) wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tra-
gen.
Gründe:
I.
Die Beschuldigte ist aufgrund eines Haftbefehls der Ermittlungsrichterin
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. September 2023 (OGs 50/23) am
10. Oktober 2023 festgenommen worden und befindet sich seither ununterbro-
chen in Untersuchungshaft.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, die Beschuldigte habe im
Zeitraum von Mitte Januar 2022 bis zum 13. April 2022 in G. und ande-
renorts in Deutschland eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt,
deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet gewesen seien, Mord (§ 211
StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den
Fällen des § 239a oder des § 239b StGB sowie gemeingefährliche Straftaten ge-
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