Urteil Nr. StB 4/24 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 24-01-2024
ECLI | ECLI:DE:BGH:2024:240124BSTB4.24.0 |
Date | 24 Enero 2024 |
Docket Number | StB 4/24 |
Court | 3. Strafsenat |
ECLI:DE:BGH:2024:240124BSTB4.24.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 4/24
vom
24. Januar 2024
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschuldigten
und ihres Verteidigers am 24. Januar 2024 gemäß § 304 Abs. 5, § 310 Abs. 1
Nr. 1 StPO beschlossen:
Die weitere Beschwerde der Beschuldigten gegen den Beschluss
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Dezember 2023
(2 Ws 648/23) wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tra-
gen.
Gründe:
I.
Die Beschuldigte ist aufgrund eines Haftbefehls der Ermittlungsrichterin
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. September 2023 (OGs 50/23) am
10. Oktober 2023 festgenommen worden und befindet sich seither ununterbro-
chen in Untersuchungshaft.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, die Beschuldigte habe im
Zeitraum von Mitte Januar 2022 bis zum 13. April 2022 in G. und ande-
renorts in Deutschland eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt,
deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet gewesen seien, Mord (§ 211
Fällen des § 239a oder des § 239b StGB sowie gemeingefährliche Straftaten ge-
1
2
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN