Urteil Nr. StB 63/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 19-10-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:191023BSTB63+64.23.0
Date19 Octubre 2023
Docket NumberStB 63/23
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2023:191023BSTB63+64.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 63+64/23
vom
19. Oktober 2023
in dem Straverfahren
gegen
wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Angeklagten
und ihres Verteidigers am 19. Oktober 2023 gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 Halb-
satz 2 Nr. 1 StPO beschlossen:
1. Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Haftbefehl
des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. Juli 2023 wird
verworfen, soweit sie nicht durch den Beschluss des Ober-
landesgerichts vom 27. September 2023 gegenstandslos
geworden ist.
2. Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den
Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Sep-
tember 2023 wird verworfen.
3. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tra-
gen. Die Kosten des Rechtsmittels des Generalbundesan-
walts und die der Angeklagten hierdurch entstandenen not-
wendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe:
I.
Die Angeklagte ist aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 25. August 2021 (2 BGs 358/21) am 30. August 2021
festgenommen worden und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersu-
chungshaft. Der vorgenannte Haftbefehl ist am 5. Oktober 2021 durch einen neu
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