Urteil Nr. StB 73/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 20-12-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:201223BSTB73.23.0
Date20 Diciembre 2023
Docket NumberStB 73/23
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2023:201223BSTB73.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 73/23
vom
20. Dezember 2023
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Rädelsführer
u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschuldigten
und seiner Verteidiger am 20. Dezember 2023 gemäß § 304 Abs. 5 StPO be-
schlossen:
1. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl
des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom
22. August 2023 in Verbindung mit dessen Aufrechterhaltungs-
und Invollzugsetzungsbeschluss vom 6. September 2023 wird
verworfen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
tragen.
Gründe:
I.
Der Beschuldigte ist am 6. September 2023 aufgrund des Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. August 2023 (2 BGs
1156/23) festgenommen worden. Nach Verkündung des Haftbefehls sowie Er-
lass eines Beschlusses über dessen Aufrechterhaltung und Invollzugsetzung am
Tag der Festnahme (2 BGs 1208/23) wird gegen den Beschuldigten ununterbro-
chen die Untersuchungshaft vollzogen.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, der Beschuldigte habe seit
Februar 2013 bis zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2015 in
Syrien im Bereich Deir ez-Zor durch drei selbständige Handlungen sich an einer
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