Urteil Nr. V ZB 7/14 des V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 26-06-2014

Date26 Junio 2014
Docket NumberV ZB 7/14
CourtV. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 7/14
vom 26. Juni 2014
in dem Zwangsverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZwVwV § 20
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich
um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche
Einheit anzusehen; die dem Zwangsverwalter gemäß § 20 Abs. 1 ZwVwV
zustehende Mindestvergütung ist deshalb nur einmal festzusetzen, und zwar
unabhängig davon, ob der Stellplatz im Teileigentum des Schuldners steht oder ob
diesem insoweit nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.
BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 7/14 - LG Mainz
AG Worms

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT