Urteil Nr. V ZR 77/22 des V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 15-09-2023

ECLIECLI:DE:BGH:2023:150923UVZR77.22.0
Date15 Septiembre 2023
Docket NumberV ZR 77/22
CourtV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
ECLI:DE:BGH:2023:150923UVZR77.22.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
V ZR 77/22 Verkündet am:
15. September 2023
Weschenfelder
Amtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
BGB § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2
Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen
Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt
hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Um-
stände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsicht-
nahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand
erlangen wird.
BGH, Urteil vom 15. September 2023 - V ZR 77/22 - OLG Celle
LG Hildesheim
- 2 -
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 30. Juni 2023 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Brückner, den Richter
Dr. Göbel, die Richterin Haberkamp und die Richter Dr. Hamdorf und Dr. Malik
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung des
Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 4. Zivilsenats des
Oberlandesgerichts Celle vom 29. März 2022 aufgehoben mit
Ausnahme der Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen die
Abweisung des Antrags auf Feststellung des Verzugs des
Beklagten zu 2 mit der Annahme der im Klageantrag zu 4
genannten Gegenleistung (Klageantrag zu 5).
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens,
an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Beklagte zu 1 (nachfolgend Verkäuferin) verkaufte der Klägerin mit
notariellem Vertrag vom 25. März 2019 mehrere Gewerbeeinheiten in einem
großen Gebäudekomplex zu einem Kaufpreis von 1.525.000 € unter Ausschluss
der Sachmängelhaftung. In dem Kaufvertrag versicherte die Verkäuferin, dass
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