Urteil Nr. VIII ZR 249/11 des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 26-09-2012

Date26 Septiembre 2012
Docket NumberVIII ZR 249/11
CourtVIII. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 249/11 Verkündet am:
26. September 2012
Ring,
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
AVBGasV § 4; BGB § 199 Abs. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1;
ZPO § 256 Abs. 1
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer
Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.
BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 249/11 - OLG Koblenz
LG Koblenz
- 2 -
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 6. Juni 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter
Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und
Dr. Schneider
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Juli 2011 wird als unzulässig
verworfen, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass die
zum 1. Mai 2007 vorgenommene Preisbestimmung der Beklagten
unwirksam ist.
Auf die Revision des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil des
Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz im Kostenpunkt
und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die vom Land-
gericht getroffene Feststellung der Unwirksamkeit der zum 1. Juli
2005, 1. Januar 2006, 1. Mai 2006, 15. Oktober 2006, 1. Mai 2007
und 1. Januar 2008 vorgenommenen Preisanpassungen mit der
Einschränkung "soweit der festgesetzte Arbeitspreis einen Betrag
von netto 2,15 ct/kWh und der festgesetzte Grundpreis einen Be-
trag von 15,34 € im Monat übersteigt" versehen hat sowie als dort
unter Ziffer 8 der Feststellungswiderklage auch hinsichtlich derje-
nigen Rückzahlungsansprüche stattgegeben worden ist, die auf
Abschlagszahlungen zurückzuführen sind, die erst nach dem
31. Dezember 2006 abgerechnet wurden. Insoweit wird die Fest-
stellungswiderklage abgewiesen.

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