Urteil Nr. XII ZB 343/23 des XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 31-01-2024

ECLIECLI:DE:BGH:2024:310124BXIIZB343.23.0
Date31 Enero 2024
Docket NumberXII ZB 343/23
CourtXII. Zivilsenat
ECLI:DE:BGH:2024:310124BXIIZB343.23.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZB 343/23
vom
31. Januar 2024
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
VersAusglG § 20 Abs. 1
a) Zur Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach einem im Erst-
verfahren durchgeführten Teilausgleich im Wege des (hier analogen) Quasi-
Splittings.
b) Beiträge für eine private Krankenversicherung sind als vergleichbare Auf-
wendungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG nur abzugsfähig,
soweit sie auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
BGH, Beschluss vom 31. Januar 2024 - XII ZB 343/23 - OLG Hamm
AG Bochum
- 2 -
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2024 durch den
Vorsitzenden Richter Guhling, die Richter Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und
Dr. Botur und die Richterin Dr. Pernice
beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss
des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm
vom 14. Juli 2023 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des
Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 24. Juni 2022 unter
Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abge-
ändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin eine
rückständige monatliche Ausgleichsrente aus der Zeit vom 1. Okto-
ber 2018 bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von insgesamt 25.789,02
zu zahlen.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin
eine jeweils im Voraus zu zahlende laufende schuldrechtliche Aus-
gleichsrente ab 1. Juli 2022 in Höhe von monatlich 589,83 €, ab
1. Januar 2023 in Höhe von monatlich 588,59 € und ab 1. Juli 2023
in Höhe von monatlich 592,79 € zu zahlen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren werden gegeneinander auf-
gehoben.
Wert: bis 5.000

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