BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2338/07 -
- 2 BvR 208/08 -
- 2 BvR 358/08 -
- 2 BvR 522/08 -
- 2 BvR 587/08 -
- 2 BvR 641/08 -
- 2 BvR 666/08 -
- 2 BvR 756/08 -
- 2 BvR 830/08 -
- 2 BvR 856/08 -
- 2 BvR 909/08 -
- 2 BvR 1209/08 -
- 2 BvR 1233/08 -
- 2 BvR 1343/08 -
- 2 BvR 1352/08 -
- 2 BvR 1353/08 -
über
die Verfassungsbeschwerden
1. | des Herrn Q..., |
in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Gertner, Keuenhof, von Maltzahn,
Römerstraße 21, 56130 Bad Ems -
gegen a) | den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. September 2007 - 2 Ws (Reha) 23/05 -, |
b) | den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. August 2005 - 41 BRH 58/03 - |
- 2 BvR 2338/07 -,
2. | des Herrn H..., |
in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Gertner, Keuenhof, von Maltzahn,
Römerstraße 21, 56130 Bad Ems -
gegen | das Unterlassen des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, welches für die Opfer politischer Verfolgungen durch deutsche Behörden während der sowjetischen Besatzung zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 7. Oktober 1949 die Rehabilitierung wegen des verfolgungsbedingt auf ihrer Persönlichkeit lastenden Makels und Anspruchs auf Rückgabe des im Zusammenhang mit diesen politischen Verfolgungen eingezogener Vermögenswerte begründet, |
- 2 BvR 208/08 -,
3. | des Herrn von B..., |
Seidauer Straße 20, 02625 Bautzen -
gegen | das gesetzgeberische Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Völkerrechtes eine Instanz beziehungsweise ein Gesetz zu schaffen, wodurch es den Opfern solcher politischer Verfolgung und Verbrechen ermöglicht wird, innerstaatlich die vom zwingenden Völkerrecht gewährten Wiedergutmachungsrechte geltend zu machen, |
- 2 BvR 358/08 -,
4. | des Herrn zu P..., |
in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Gertner, Keuenhof, von Maltzahn,
Römerstraße 21, 56130 Bad Ems -
gegen | das Unterlassen des Gesetzgebers, für die Opfer politischer Verfolgung ein Gesetz zu erlassen, welches es diesen beziehungsweise ihren Rechtsnachfolgern ermöglicht, die Betroffenen durch Rehabilitierung vom Makel der politischen Verfolgung zu befreien, die in diesem Zusammenhang erfolgten Vermögenseinziehungen aufzuheben und welches als Rechtsfolge der Rehabilitierung Rückgabeansprüche im Hinblick auf die vemögensrechtlichen Folgen dieser Entscheidung begründet, |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 2 BvR 522/08 -,
5. | a. des Herrn H..., |
b. des Herrn H..., |
Seidauer Straße 20, 02625 Bautzen -
gegen | das Unterlassen des Gesetzgebers, für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Völkerrechtes eine Instanz beziehungsweise ein Gesetz zu schaffen, wodurch es den Opfern solcher politischer Verfolgung und Verbrechen ermöglicht wird, innerstaatlich die vom zwingenden Völkerrecht gewährten Wiedergutmachungsrechte geltend zu machen beziehungsweise durchzusetzen, |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 2 BvR 587/08 -,
6. | des Herrn von H..., |
Seidauer Straße 20, 02625 Bautzen -
gegen | das gesetzgeberische Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Völkerrechtes eine Instanz beziehungsweise ein Gesetz zu schaffen, wodurch es den Opfern solcher politischer Verfolgung und Verbrechen ermöglicht wird, innerstaatlich die vom zwingenden Völkerrecht gewährten Wiedergutmachungsrechte geltend zu machen beziehungsweise durchzusetzen, |
- 2 BvR 641/08 -,
7. | a. des Herrn W..., |
b. der Frau W..., | |
c. des Herrn W..., | |
d. des Herrn P..., |
in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Gertner, Keuenhof, von Maltzahn,
Römerstraße 21, 56130 Bad Ems -
gegen | das Unterlassen des Gesetzgebers, eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen, dass die Opfer politischer Verfolgung im Zuge der sogenannten Demokratischen Bodenreform beziehungsweise Industriereform vom Makel der politischen Verfolgung durch Rehabilitierung befreit werden und die im Zusammenhang mit dieser politischen Verfolgung stehenden Vermögenseinziehungen aufgehoben werden, |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 2 BvR 666/08 -,
8. | des Herrn Dr. P..., |
Seidauer Straße 20, 02625 Bautzen -
gegen | das gesetzgeberische Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Völkerrechtes eine Instanz beziehungsweise ein Gesetz zu schaffen, wodurch es den Opfern solcher politischer Verfolgung und Verbrechen ermöglicht wird, innerstaatlich die vom zwingenden Völkerrecht gewährten Wiedergutmachungsrechte geltend zu machen beziehungsweise durchzusetzen, |
- 2 BvR 756/08 -,
9. | der Frau L..., |
in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Gertner, Keuenhof, von Maltzahn,
Römerstraße 21, 56130 Bad Ems -
gegen | das Unterlassen des Gesetzgebers, eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen, dass die Opfer politischer Verfolgung im Zuge der sogenannten Demokratischen Bodenreform beziehungsweise Industriereform vom Makel der politischen Verfolgung durch Rehabilitierung befreit werden und die im Zusammenhang mit dieser politischen Verfolgung stehenden Vermögenseinziehungen aufgehoben werden, |
- 2 BvR 830/08 -,
10. | des Herrn P..., |
Seidauer Straße 20, 02625 Bautzen -
gegen | das Unterlassen |