Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvC 36/14
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160421.2bvc003614 |
Date | 21 Abril 2016 |
Judgement Number | 2 BvC 36/14 |
Citation | BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvC 36/14 - Rn. (1-3), |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 36/14 -
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn S…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
hier: | Antrag auf Richterablehnung |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 21. April 2016 beschlossen:
- Die Ablehnung des Richters Müller wird als unbegründet zurückgewiesen
I.
Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 5. März 2016 den Richter Müller wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Er bezieht sich auf ein Schreiben des abgelehnten Richters vom 28. Januar 2016, das dieser im vorliegenden Verfahren in seiner Eigenschaft als Berichterstatter an den Beschwerdeführer gerichtet hat. In diesem Schreiben hat er den Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Wahlprüfungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Darüber hinaus stützt der Beschwerdeführer sein Ablehnungsgesuch auf die seitens des Berichterstatters unter dem 25. Februar 2016 nicht gewährte Fristverlängerung.
Richter Müller hat unter dem 9. März 2016 eine dienstliche Äußerung abgegeben. Der Beschwerdeführer hatte Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
II.
Der Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Das Schreiben vom 28. Januar 2016 rechtfertigt keinen Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des abgelehnten Richters. Es gibt die vorläufige Rechtsauffassung des Berichterstatters in sachlicher Form wieder. Derartige Hinweise dienen der rechtlichen Klärung und liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung. Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 <144>; 42, 88 <90>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - ...
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Beschluss vom 27. April 2016 - 2 BvC 36/14
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