Beschluss vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170725.2bvc000617 |
Date | 25 Julio 2017 |
Judgement Number | 2 BvC 6/17 |
Citation | BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 - Rn. (1-7), |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 6/17 -
über
die Nichtanerkennungsbeschwerde
der SustainableUnion - die Nachhaltigkeitspartei (SU), |
gegen |
die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 7. Juli 2017 - 65 - |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 25. Juli 2017 beschlossen:
- Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird verworfen
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Partei für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag.
1. Nachdem die Beschwerdeführerin dem Bundeswahlleiter mit E-Mails vom 20. und 23. Juni 2017 ihre Teilnahme an der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag angezeigt hatte, entschied der Bundeswahlausschuss am 7. Juli 2017, dass sie nicht als Partei anerkannt werde. Die formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 BWahlG seien nicht erfüllt, da die Beteiligungsanzeige weder form- noch fristgerecht eingereicht worden sei. Satzung und Programm seien nicht vorgelegt worden.
2. Hiergegen hat die Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 11. Juli 2017 „Verfassungsbeschwerde“ erhoben, deren Begründung sie mit einem Fax vom 14. Juli 2017 und einer E-Mail vom selben Tag wiederholte und teilweise ergänzte.
3. Dem Bundeswahlausschuss wurde Gelegenheit zur Äußerung gegeben, wovon der Bundeswahlleiter mit Schreiben vom 17. Juli 2017 Gebrauch gemacht hat.
II.
Die Nichtanerkennungsbeschwerde ist unzulässig. Sie wahrt nicht die nach § 96a Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG einzuhaltende Schriftform.
Das Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG verlangt, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Nicht unbedingt notwendig ist die handschriftliche Unterzeichnung; der Urheber der Erklärung kann auch auf andere Weise...
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Beschluss vom 19. November 2018 - 1 BvR 2391/18
...ein Fax - nicht zum sofortigen Ausdruck bestimmt ist, reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des......
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Beschluss vom 19. November 2018 - 1 BvR 2391/18
...ein Fax - nicht zum sofortigen Ausdruck bestimmt ist, reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des......