Beschluss vom 28. Juli 2021 - 2 BvR 1282/21
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210728.2bvr128221 |
Citation | BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2021 - 2 BvR 1282/21 -, Rn. 1-6, |
Judgement Number | 2 BvR 1282/21 |
Date | 28 Julio 2021 |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1282/21 -
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn B…, |
- Bevollmächtigter:
-
… -
gegen |
den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf |
|
vom 5. Juli 2021 - III - 4 AR 57/21 - |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Vizepräsidentin König
und die Richter Müller,
Maidowski
- Die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt
- Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht binnen zwei Wochen eine den Anforderungen des § 22 Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen
- Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt
Zur Verfahrenssicherung wird die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation gemäß § 32 Abs. 1 und Abs. 2 BVerfGG bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt.
1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die...
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Beschluss vom 08. Dezember 2021 - 2 BvR 1282/21
...- 2 BvR 1282/21 - IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn (…), - Bevollmächtigter: (…) - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2021 - III - 4 AR 57/21 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer de......
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