Sonstige Entscheidungen - Bundesgerichtshof
Published date | 13 Julio 2023 |
Section | Gerichtlicher Teil |
Issuer | Bundesgerichtshof |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
13. Juni 2023
in dem Rechtsstreit
Dr. Kathrin Weißmann, Schwarzwaldstraße 107, Mannheim,
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gegen
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2. bis 6. ... |
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juni 2023 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, den Richter Dr. Grüneberg sowie die Richterinnen Dr. Menges, Dr. Derstadt und Ettl |
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beschlossen:
Ihre außergerichtlichen Kosten im Rechtsbeschwerdeverfahren tragen die Musterrechtsbeschwerdeführerin, die Rechtsbeschwerdeführer und die Beigetretenen selbst. |
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Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird hinsichtlich der Gerichtskosten auf bis 850.000 € festgesetzt. |
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Der Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird für den Prozessbevollmächtigten der Musterrechtsbeschwerdeführerin, der Rechtsbeschwerdeführer und der Beigetretenen auf 397.214,10 € und für den Prozessbevollmächtigten der Musterrechtsbeschwerdegegnerin auf bis 600.000 € festgesetzt. |
Gründe: |
A.
1. |
Die Parteien streiten im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) über die Fehlerhaftigkeit des am 26. August 2008 aufgestellten Prospekts (nachfolgend: Prospekt) zu der "Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG" (nachfolgend: Fondsgesellschaft). |
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2. |
Gegenstand der Fondsgesellschaft war der Erwerb und Betrieb einer 1996 fertiggestellten Büroimmobilie in Zaandam, Niederlande (nachfolgend: Fondsimmobilie). Diese war zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts voll vermietet. Mieter war einer der weltweit größten Betreiber von Supermarktketten, der im Jahr 1997 bei einem Umsatz von ca. 28 Mrd. € einen Gewinn von ca. 1,1 Mrd. € erwirtschaftete. Das Unternehmen wurde im Frühjahr 2008 von einer niederländischen Agentur mit der Höchstnote 1 ("hervorragend") geratet. Der Mietvertrag war bis Ende 2023 fest abgeschlossen, wobei die Miete jährlich nach Maßgabe der Steigerung des niederländischen Verbraucherpreisindexes angepasst werden sollte. |
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3. |
Die Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten zu 1 und die Musterbeklagte zu 2 waren Gründungsgesellschafterinnen der Fondsgesellschaft. Die Musterbeklagten zu 3 und 6 sind Anlageberater oder -vermittler, die mit dem Vertrieb des Fonds befasst waren. Die Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten zu 4 war Alleingesellschafterin der Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten zu 1 (im Folgenden einheitlich: Musterbeklagte zu 1). |
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4. |
Der Prospekt enthält soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse folgende Angaben: |
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5. |
Auf Seite 10 ist im Prospekt für die Fondsimmobilie ein Mietvervielfältiger, d.h. ein Verhältnis von Jahresnettomiete zum Kaufpreis, mit dem Faktor 14,62 angegeben. Des Weiteren ist dort zum "Vermietungsstand" unter anderem angeführt:
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6. |
Auf Seite 11 ist unter dem Punkt "Gutachten" ausgeführt:
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7. |
Auf Seite 16 des Prospekts finden das Risiko des Totalverlustes der Kapitaleinlage und des Agios Erwähnung sowie unter der Überschrift "Mieterbonität" das Folgende:
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8. |
Auf Seite 17 findet sich unter der Überschrift "Vermietung" Folgendes:
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9. |
Weiter wird auf Seite 17 unter dem Punkt "Wertentwicklung" angegeben:
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10. |
Auf Seite 18 enthält der Prospekt unter dem Punkt "Altlasten" folgende Aussagen:
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11. |
Unter der Überschrift "Liquidationsprognose" wird auf Seite 48 des Prospekts ausgeführt:
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12. |
Unter dem Punkt "Verkaufspreis" findet sich auf derselben Seite sodann Folgendes:
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