Jahresabschluss Zum Geschäftsjahr Vom 01.01.2020 Bis Zum 31.12.2020 - CURATA Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH (vormals: KMG Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH)Berlin (vormals: Bad Wilsnack)

Published date19 Abril 2024
SectionRechnungslegung / Finanzberichte
IssuerCURATA Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH (vormals: KMG Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH)Berlin (vormals: Bad Wilsnack)
CURATA Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH (vormals: KMG Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH)
Berlin (vormals: Bad Wilsnack)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die CURATA Mehrgenerationenhaus GmbH (ehemals KMG Mehrgenerationenhaus Sülzhayn GmbH) hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, unter der Registernummer HRB 227232 B geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen sowie die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet. Der Grundsatz der Vorsicht nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB mit seinen Ausprägungen, dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, wurde beachtet.

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zuganges vollständig abgeschrieben. Im Folgejahr erfolgt der Anlagenabgang. Wirtschaftsgüter, die über den jeweiligen Wertgrenzen liegen, werden planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Das Gezeichnete Kapital entspricht den Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR. 424.466,56 (Vj. EUR 323.920,73) enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Kranken- und pflegeversicherungsträger sowie gegenüber Selbstzahlern.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR. 933.672,49 (Vj. TEUR...

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