Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und VerkaufOber-Ramstadt
Published date | 15 Febrero 2023 |
Section | Kapitalmarkt |
Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf Ober-Ramstadt Penell-Anleihe 2014/2019 ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8 ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG Aufforderung zur Stimmabgabe durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf in Insolvenz mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 2862 und der Geschäftsanschrift: Bahnhofstrasse 32, 64372 Ober-Ramstadt, (nachfolgend auch die „Emittentin“), betreffend die EUR 4.921.440,00 7,750 %Inhaberschuldverschreibungen der Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8 (insgesamt die „Anleihe“), derzeit eingeteilt in 5.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 984,288 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“). Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Emittentin fordert, hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung
gegenüber dem Notar Dr. Oliver Lorenz mit Amtssitz in Frankfurt am Main („Abstimmungsleiter“) auf (die „Abstimmung ohne Versammlung“; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“). Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Aufforderung zur Stimmabgabe (s. Abschnitt A) sind von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Inhabern der Schuldverschreibungen der Anleihe die Hintergründe für die Beschlussgegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und den konkreten Beschlussvorschlag zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen dieser Aufforderung zur Stimmabgabe alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Diese Aufforderung zur Stimmabgabe ersetzt nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der Abstimmung ohne Versammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Aufforderung zur Stimmabgabe, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen und nach Konsultationen mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern treffen.
|
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN