Urteil Nr. AK 10/21 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 03-03-2021

ECLIECLI:DE:BGH:2021:030321BAK10.21.0
Date03 Marzo 2021
Docket NumberAK 10/21
Court3. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2021:030321BAK10.21.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AK 10/21
vom
3. März 2021
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschuldigten
und ihres Verteidigers am 3. März 2021 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundes-
gerichtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach allgemei-
nen Grundsätzen zuständigen Gericht übertragen.
Gründe:
I.
Die Beschuldigte wurde am 4. August 2020 aufgrund eines Haftbefehls
der Ermittlungsrichterin des Kammergerichts vom 31. Juli 2020 (2 ER 66/20)
festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Gegenstand des Haftbefehls ist der Vorwurf, die Beschuldigte habe sich
in der Zeit von Ende Dezember 2014 bis September 2018 in Syrien und im Irak
durch drei rechtlich selbständige Handlungen als Mitglied an der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt, deren Zwecke oder
deren Tätigkeit darauf gerichtet seien, Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212
StGB), Völkermord (§ 6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7
VStGB) und Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 und 12 VStGB) zu begehen. In
einem dieser Fälle habe sie durch dieselbe Handlung ihre Fürsorge- und Erzie-
hungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und
1
2

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN
2 temas prácticos
  • Urteil Nr. AK 17/22 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 04-05-2022
    • Deutschland
    • 3. Strafsenat
    • 4 Mayo 2022
    ...Nr. 19 vom 28. Juni 2012 - 56 57 58 - 21 - auch in Syrien mit Strafe bedroht ist (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 42 mwN). ff) Für die Haftfortdauerentscheidung besteht kein Anlass, das Verhalten der Angeschuldigten gegenüber der Jesidin L. im Hinblick au......
  • Urteil Nr. AK 55/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 26-09-2023
    • Deutschland
    • 3. Strafsenat
    • 26 Septiembre 2023
    ...Anti-Terror-Gesetzes Nr. 19 vom 28. Juni 2012 - auch in Syrien mit Strafe bedroht ist (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 42 mwN). ee) Die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bun-desgerichtshof ergibt sich aus § 142a Abs. 1, § 120 Abs. 1 N......
2 sentencias
  • Urteil Nr. AK 17/22 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 04-05-2022
    • Deutschland
    • 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
    • 4 Mayo 2022
    ...Nr. 19 vom 28. Juni 2012 - 56 57 58 - 21 - auch in Syrien mit Strafe bedroht ist (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 42 mwN). ff) Für die Haftfortdauerentscheidung besteht kein Anlass, das Verhalten der Angeschuldigten gegenüber der Jesidin L. im Hinblick au......
  • Urteil Nr. AK 55/23 des 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, 26-09-2023
    • Deutschland
    • 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
    • 26 Septiembre 2023
    ...Anti-Terror-Gesetzes Nr. 19 vom 28. Juni 2012 - auch in Syrien mit Strafe bedroht ist (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - AK 10/21, juris Rn. 42 mwN). ee) Die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bun-desgerichtshof ergibt sich aus § 142a Abs. 1, § 120 Abs. 1 N......

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT