Urteil Nr. Xa ZR 66/10 des Xa- Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, 16-12-2010

Date16 Diciembre 2010
Docket NumberXa ZR 66/10
CourtXa- Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Xa ZR 66/10 Verkündet am:
16. Dezember 2010
Anderer
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Steroidbeladene Körner
ZPO § 717 Abs. 2
Wenn der Gläubiger alle Vollstreckungsvoraussetzungen herbeigeführt hat, trifft
ihn nur dann keine Haftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, wenn er gegenüber dem
Schuldner deutlich macht, daraus keine Rechte herzuleiten.
BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf
- 2 -
Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ver-
handlung vom 18. November 2010 durch den Richter Keukenschrijver, die Rich-
terin Mühlens, die Richter Dr. Bacher und Hoffmann und die Richterin Schuster
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das am 25. März 2010 verkün-
dete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf
insoweit aufgehoben, als die Berufung gegen die Abweisung der
Klage auf Zahlung von 1.500.000 € nebst Zinsen zurückgewiesen
worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfah-
rens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

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