Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

Coming into Force20 Octubre 2022
Record NumberBJNR164900008
CitationEinbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. März 2013 (BGBl. I S. 585) geändert worden ist
Abbreviated LabelEinbTestV
Issue Date05 Agosto 2008
Official Gazette PublicationBGBl I 2008, 1649

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.9.2008 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:

§ 1 Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss.

(2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer wohnt. Die Fragebögen werden nicht veröffentlicht.

(3) Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sind.

(4) Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck ausgestellt. Sie gilt bei Wohnsitzwechsel auch gegenüber der dann zuständigen Behörde fort.

(5) Grundstruktur und Lerninhalte des Einbürgerungskurses ergeben sich aus dem Rahmencurriculum in Anlage 2, das für die Durchführung von Einbürgerungskursen verbindlich ist.

§ 2 Verfahren des Einbürgerungstests unter Mitnutzung von Prüfstellen des Bundesamtes

(1) Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach Maßgabe von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Prüfstellen genutzt werden, die dieses den Ländern aus dem Kreis seiner Träger benennt, die es für seinen eigenen Test zum Orientierungskurs nach der Integrationskursverordnung zugelassen hat und bundesweit vorhält. Das Bundesamt stellt pro Prüfungsteilnehmer eine Kostenpauschale von 25 Euro in Rechnung.

(2) Im Verfahren nach Absatz 1 vereinbart die Person, die den Einbürgerungstest ablegen möchte, mit einer ihr von der zuständigen Einbürgerungsbehörde benannten Prüfstelle einen Prüfungstermin unter Angabe der in § 4 Satz 1 genannten Daten. Ein Anbieter eines Einbürgerungskurses, der nicht selbst zum Kreis der vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen gehört, kann für seine Teilnehmer einen kursbezogenen Prüfungstermin mit einer Prüfstelle vereinbaren.

(3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Identität des Prüfungsteilnehmers ist anhand eines amtlichen Identitätspapiers zu prüfen.

§ 3 Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen

In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.

§ 4 Datenerhebung und -verarbeitung

Im Verfahren nach § 2 Abs. 1 darf das Bundesamt über die Prüfstelle zum Zwecke der Durchführung des Einbürgerungstests und der Ausstellung der Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Prüfungsteilnehmer erheben und verwenden. Die Daten sind spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.

Anlage 1 Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen

Vorbemerkung:



Es handelt sich um insgesamt 310 Fragen, davon



300 allgemeine Fragen (Teil I):



aus den Themenfeldern des Rahmencurriculums zum Einbürgerungskurs



• „Leben in der Demokratie“,


• „Geschichte und Verantwortung“,


• „Mensch und Gesellschaft,



und



10 landesbezogene Fragen (Teil II),



die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.

1.
In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …
hier Religionsfreiheit gilt.
die Menschen Steuern zahlen.
die Menschen das Wahlrecht haben.
hier Meinungsfreiheit gilt.



2.
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Geschichtsunterricht teilnimmt.
Religionsunterricht teilnimmt.
Politikunterricht teilnimmt.
Sprachunterricht teilnimmt.

3.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
Die Gerichte machen die Gesetze.

4.
Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Waffenbesitz
Faustrecht
Meinungsfreiheit
Selbstjustiz

5.
Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
Man darf Geld annehmen, wenn man dafür einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Kandidatin wählt.
Nur Personen, die noch nie im Gefängnis waren, dürfen wählen.
Der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.
Alle wahlberechtigten Personen müssen wählen.

6.
Wie heißt die deutsche Verfassung?
Volksgesetz
Bundesgesetz
Deutsches Gesetz
Grundgesetz

7.
Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Unterhaltung
Arbeit
Wohnung

8.
Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Alle sollen gleich viel Geld haben.
Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.

9.
Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …
Schutz der Familie
Menschenwürde
Asyl
Meinungsfreiheit

10.
Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
die Prügelstrafe
die Folter
die Todesstrafe
die Geldstrafe

11.
Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?
Grundgesetz
Bundesverfassung
Gesetzbuch
Verfassungsvertrag

12.
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

13.
Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...
die regierenden Parteien.
die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

14.
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
auf Flugblättern falsche Tatsachen behaupten darf.
meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
Nazi-Symbole tragen darf.
Meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

15.
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Militärdienst
Zwangsarbeit
freie Berufswahl
Arbeit im Ausland

16.
Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
bei Diskussionen über Religionen
bei Kritik am Staat

17.
Die deutschen Gesetze verbieten …
Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.

18.
Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
die Unantastbarkeit der Menschenwürde
das Recht auf Leben
Religionsfreiheit
Meinungsfreiheit

19.
Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?
Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
Man kann seinen Beruf wechseln.
Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.

20.
Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
tolerant.
rechtsstaatlich orientiert.
gesetzestreu.
verfassungswidrig.

21.
Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?



1
2
3
4

22.
Was für eine Staatsform hat Deutschland?
Monarchie
Diktatur
Republik
Fürstentum

23.
In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …
in kleinen Familienunternehmen beschäftigt.
ehrenamtlich für ein Bundesland tätig.
selbständig mit einer eigenen Firma tätig.
bei einer Firma oder Behörde beschäftigt.

24.
Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?
14
15
16
17

25.
Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?
Elsass-Lothringen
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt

26.
Deutschland ist …
eine kommunistische Republik.
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
eine kapitalistische und soziale Monarchie.
ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.

27.
Deutschland ist …
ein sozialistischer Staat.
ein...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT