Urteil Nr. BLw 5/13 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 25-04-2014

Date25 Abril 2014
Docket NumberBLw 5/13
CourtSenat für Landwirtschaftssachen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 5/13
vom
25. April 2014
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GrdstVG § 9 Abs. 5
a) Die Behörde darf die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines
land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks auch dann nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1
GrdstVG versagen, wenn sie den Vertrag, obwohl das Vorkaufsrecht nach dem
Reichssiedlungsrecht hätte ausgeübt werden können, entgegen § 12 GrdstVG
dem Siedlungsunternehmen nicht vorgelegt hat (Fortführung von Senat,
Beschluss vom 7. Juli 1966 - V BLw 9/66, NJW 1966, 2310).
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3
b) Die Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu
einem im Bieterverfahren ermittelten Preis ist - ungeachtet eines von einem
Gutachter ermittelten niedrigeren innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts - nicht
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG zu versagen, wenn um dieselbe Fläche
konkurrierende Landwirte bereit sind, einen (annähernd) gleich hohen Preis zu
zahlen.
BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13 - OLG Jena
AG Erfurt

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