Urteil Nr. BLw 2/12 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 29-11-2013
Docket Number | BLw 2/12 |
Date | 29 Noviembre 2013 |
Court | Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 2/12 vom
29. November 2013
in der Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
AEUV Art. 107 Abs. 1; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird im Wege des Vorabentscheidungs-
verfahrens nach Art. 267 AEUV folgende Frage vorgelegt:
Steht Art. 107 Abs. 1 AEUV einer nationalen Regelung wie § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG
entgegen, welche es zur Verbesserung der Agrarstruktur einer dem Staat zuzurech-
nenden Einrichtung wie der BVVG im Ergebnis verbietet, ein zum Verkauf stehendes
landwirtschaftliches Grundstück an den Höchstbietenden einer öffentlichen Aus-
schreibung zu verkaufen, wenn das Höchstgebot in einem groben Missverhältnis zu
dem Wert des Grundstücks steht?
BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 2/12 - OLG Naumburg
AG Stendal
- 2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am
29. November 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die
Richter Dr. Lemke und Dr. Czub und die ehrenamtlichen Richter Köhler und
Kröger
beschlossen:
I. Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird im Wege des
Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV folgende
Frage vorgelegt:
Steht Art. 107 Abs. 1 AEUV einer nationalen Regelung wie § 9
Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG entgegen, welche es zur Verbesserung
der Agrarstruktur einer dem Staat zuzurechnenden Einrichtung
wie der BVVG im Ergebnis verbietet, ein zum Verkauf stehen-
des landwirtschaftliches Grundstück an den Höchstbietenden
einer öffentlichen Ausschreibung zu verkaufen, wenn das
Höchstgebot in einem groben Missverhältnis zu dem Wert des
Grundstücks steht?
Gründe:
I.
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG, Antragstellerin
zu 1) ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Geschäftsanteile der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zustehen. Die-
se ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die
1
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN3 temas prácticos
-
Urteil Nr. BLw 2/12 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 29-04-2016
...Maßgebendes Kriterium dafür sind in erster Linie die in dem jeweili-gen Verfahren abgegebenen Gebote. BGH, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/12 - OLG Naumburg AG Stendal - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 29. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr......
-
Urteil Nr. BLw 5/13 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 25-04-2014
...Rechtsfrage ist Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union (Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 2/12, BzAR 2014, 104 ff.). Sie ist allerdings dann nicht entscheidungserheblich, wenn der sich aus dem Verhältnis von Kaufpreis und Grundstückswert......
-
Urteil Nr. BLw 3/17 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 27-04-2018
...dem Preis, den Kaufinteressenten - auch Nichtlandwirte - für das Grundstück zu zahlen bereit sind (Senat, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/12, BGHZ 210, 134 Rn. 19). Auf ein grobes Miss-verhältnis zwischen dem Preis und dem Wert des Grundstücks gestützte Ver-sagungen von Verkäufen an de......
3 sentencias
-
Urteil Nr. BLw 2/12 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 29-04-2016
...Maßgebendes Kriterium dafür sind in erster Linie die in dem jeweili-gen Verfahren abgegebenen Gebote. BGH, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/12 - OLG Naumburg AG Stendal - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 29. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr......
-
Urteil Nr. BLw 5/13 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 25-04-2014
...Rechtsfrage ist Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union (Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 2/12, BzAR 2014, 104 ff.). Sie ist allerdings dann nicht entscheidungserheblich, wenn der sich aus dem Verhältnis von Kaufpreis und Grundstückswert......
-
Urteil Nr. BLw 3/17 des Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs, 27-04-2018
...dem Preis, den Kaufinteressenten - auch Nichtlandwirte - für das Grundstück zu zahlen bereit sind (Senat, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/12, BGHZ 210, 134 Rn. 19). Auf ein grobes Miss-verhältnis zwischen dem Preis und dem Wert des Grundstücks gestützte Ver-sagungen von Verkäufen an de......