Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22
| ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230125.2bvr218922 |
| Date | 25 January 2023 |
| Judgement Number | 2 BvR 2189/22 |
| Citation | BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22, |
| Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2189/22 -
Wiederholungswahl Berlin - eA
über
die Verfassungsbeschwerde
|
des Herrn (…) sowie 41 weiterer Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, |
- Bevollmächtigte:
- (…) -
|
gegen |
das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21, VerfGH 156/21, VerfGH 171/21 und VerfGH 172/21 - |
| hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 25. Januar 2023 beschlossen:
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.
| König | Müller | Kessal-Wulf | |||||||||
| Langenfeld | Wallrabenstein | Fetzer | |||||||||
| Offenloch | |||||||||||
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